Jobrad und Leasing

Ein Dienstrad – viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ein Dienstbike hat viele Vorteile sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Dienst-E-Bikes bieten die Möglichkeit, regelmäßige Bewegung in den Alltag zu integrieren und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Zufriedenheit und persönlichen Gesundheit von Arbeitnehmern.

Arbeitgeber, die ein Dienst-E-Bike zur Verfügung stellen, tragen außerdem aktiv zur Umweltschonung und zur Verbesserung der Lebensqualität in Städten bei. Auch Unternehmen selbst profitieren durch die Bereitstellung von Dienstbikes: Sie sparen nicht nur Kosten bei der Beschaffung, sondern benötigen auch weniger Parkflächen und verbessern ihre Umweltbilanz.

Welche Möglichkeiten gibt es, ein Dienst-E-Bike zu nutzen?

Für Unternehmen und Mitarbeiter gibt es verschiedene Modelle, ein Dienstbike zur Verfügung zu stellen bzw. zu nutzen. Eine wesentliche Frage ist, ob das Bike auch privat genutzt werden darf oder ob es lediglich für dienstliche Zwecke zur Verfügung steht und ob dem Arbeitnehmer das E-Bike schließlich überlassen wird.

Das Dienstbike als Gehaltsumwandlung

Wenn das Bike für dienstliche und private Zwecke genutzt werden und in den Besitz des Arbeitnehmers übergehen soll, ist dies im Rahmen einer Gehaltsumwandlung möglich. Ein Teil des Lohns wird dann durch das Bike ausgezahlt. Dafür least bzw. kauft der Arbeitgeber das Bike und zieht die Leasingrate und die Versicherung entweder ganz oder teilweise vom Gehalt des Arbeitnehmers ab. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und die Sozialversicherungsabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zusätzlich kann der Arbeitgeber noch die Leasingrate bezuschussen.

Seit 2020 wird die private Verwendung von Job-E-Bikes nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert.

Übernahme des E-Bikes und geldwerter Vorteil

Häufig ist eine Übernahme des E-Bikes nach dem Ende der Vertragslaufzeit möglich. Seit Mai 2017 bemessen Finanzämter den Wert des E-Bikes nach dem Ende der Laufzeit pauschal mit 40 Prozent des Neupreises. Meist übernehmen die Leasinggeber den geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer.

Diensträder als zusätzlicher Arbeitslohn

Wenn das Dienstrad vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung gestellt wird, ist die private Verwendung seit 2020 sogar gänzlich steuerfrei.

Selbstständige und Freiberufler

Selbstverständlich können auch Selbstständige und Freiberufler ein Dienstbike leasen. Das ist ganz einfach: Gemeinsam finden wir dein perfektes E-Bike. Anschließend erstellen wir ein Angebot, das zusammen mit deinen persönlichen Angaben von unseren Bikeleasingpartnern geprüft wird. Sobald die Bonitätsprüfung positiv abgeschlossen ist, wird bei uns die Bestellung ausgelöst. Anschließend musst du nur noch dein E-Bike abholen und einen Übernahmevertrag unterzeichnen.

Leasingservice

Unsere Vertragshändler sind Bikeleasingservice, Jobrad und Businessbikeleasing. Über einen unserer Partner schließt das Unternehmen einen Rahmenvertrag zum Leasen von E-Bikes. Anschließend sucht sich der Arbeitnehmer ein Bike nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen aus und lässt es von uns zusammenstellen. Beim Arbeitgeber unterzeichnet der Mitarbeiter für das E-Bike einen Überlassungsvertrag, der die Bedingungen für die Nutzung des Dienstrads sowie die Gehaltsumwandlung festlegt. Anschließend kann das fertige E-Bike bei uns abgeholt werden - und los gehts!

Deine Leasingrate und Steuervorteile kannst du hier (https://www.jobrad.org/arbeitnehmer/ersparnis-berechnen.html) berechnen.